Ab kommender Woche, also nach dem Ewigkeitssonntag, ist in Rheinland-Pfalz für Gottesdienste die 3G-Regel verbindlich festgeschrieben. Angesichts der exponentiellen Steigerung der Zahl der Neuinfektionen, bei der kein Ende in Sicht ist, wird nun auch für die Gottesdienste die 3G-Regel angewendet. Beim Gemeindegesang sollte auf jeden Fall eine medizinische Mund-Nasen-Maske getragen werden. Des Weiteren bitten wir unbedingt um eine kurze Anmeldung im Gemeindebüro bei Frau Brug, Telefon-Nr. 02228/237, so dass wir Sie im Falle eines coronabedingten Ausfallens des Gottesdienstes informieren können.
Welche Tests erfüllen das dritte „G“?
Getestete Personen im Sinne der 3G-Regel sind Personen, die über ein von einer zuständigen Stelle (entsprechend der Landesverordnung) bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Test verfügen. Dabei kann es sich um einen Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten PCR-Test handeln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Selbsttests nicht ausreichen! Vielen Dank für Ihr Verständnis.